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- Impressum -


Bachelor of Arts Fotografie

 

Diplom Kommunikationsdesignerin



Email: anika-richter10@web.de

Steuernummer: 35/492/01992


Verantwortlich für den Inhalt

– Anika Richter

Haftungshinweis – Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links.

Copyright / Urheberrecht – Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung sowie die Bilder unterliegen dem Urheberrecht [Copyright].

Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten. Die Verwendung von Text- und Bildmaterial, das auf dieser Website verwendet wird, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Ole Rösner zulässig.

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– Allgemeine Geschäftsbedingungen –

(Stand 20.08.2020)


Anika Richter (Fotografie/Kommunikationsdesign)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte:

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.

1.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 

1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.

2. Vergütung:

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar 14 Tage nach erhalt der Rechnung.

2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3. Fremdleistungen:

3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum:

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5. Herausgabe von Daten:

5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung:

6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7. Haftung und Gewährleistung: 

7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.

7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen: 

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9. Abwicklung des Druckauftrags 

9.1. Sofern mich der Kunde mit der Abwicklung des Druckauftrags beauftragt, lege ich ihm mindestens ein Angebot einer Druckerei vor. Nach Zustimmung des Kunden löse ich den Auftrag im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung vor. Der Kunde hat mir hierzu seine Bankverbindungsdaten mitzuteilen. Ich verpflichte mich, eine preiswerte, zuverlässige und qualitativ gute Druckerei auszuwählen und alle Absprachen mit der Druckerei im Interesse des Kunden durchzuführen. Auf Wunsch lege ich dem Kunden zwei weitere Vergleichsangebote vor.

9.2. Bei Beauftragung der Druckabwicklung erteilt mir der Kunde nach Vorlage der Endversion die Freigabe zur Auslösung des Druckauftrags. Sofern nicht anders vereinbart, übernehme ich daraufhin die letztendliche Druckfreigabe gegenüber der Druckerei anhand eines von der Druckerei erstellten Proofs, um die richtige Übernahme der Daten durch die Druckerei abschließend zu prüfen. Änderungs- bzw. Korrekturwünsche des Kunden nach dessen Erteilung der Freigabe sind nicht mehr möglich bzw. mit Mehrkosten verbunden.

9.3. Sollte der Kunde die Druckabwicklung in Eigenregie durchführen, ist er verpflichtet, sich von der Druckerei Korrekturausdrucke/Proofs erstellen zu lassen, diese sorgfältig zu prüfen und im Zweifel Rücksprache mit mir zu halten, da ich ansonsten keine Haftung für mangelhafte Druckergebnisse aufgrund fehlerhafter Druckdaten übernehme.

10. Rückgabe- und Umtauschrecht / Haftung / Schadensersatz

10.1. Aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten des Kunden, während des Gestaltungsprozesses Einfluss zu nehmen und Fehler korrigieren zu lassen, sind kostenlose Nachbesserungen, Umtausch oder Rückgabe meiner Arbeiten nach Abnahme bzw. Erteilung der Druckfreigabe ausgeschlossen.

10.2. Für mangelhafte Druckergebnisse oder Lieferverzug durch die Druckerei übernehme ich keine Haftung, es sei denn, die Ursache liegt in den von mir erstellten Druckdaten. Ansonsten hat der Kunde seine Ansprüche gegenüber der Druckerei geltend zu machen.

10.3. Ich verpflichte mich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und zum vereinbarten Termin auszuführen. Auf Schadensersatz hafte ich nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln. Generell übernehme ich keine Haftung für inhaltliche Fehler in Text oder Bild sowie Rechtschreib- und Grammatikfehler. Die Verantwortung hierfür liegt beim Kunden. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Falle ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen:

11.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

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